Gemeinden sind besondere Mandanten, denn sie sind hoheitlich und privatwirtschaftlich tätig. Es stellen sich also verfassungsrechtliche Kompetenzfragen oder verwaltungsrechtliche Fragen ebenso wie Fragen über die Zulässigkeit der Gründung ausgegliederter Unternehmen, der Beteiligung an „privaten“ Projekten oder der Verpflichtung zur Leistungserbringung durch die Gemeinden. AWZ bietet für Gemeinden ein umfassendes Leistungskonzept, das sowohl Beratung in öffentlich-rechtlichen Fragestellungen als auch im Bereich des Zivilrechts umfasst.
Gerade in Fragen der Bau- und Raumordnung verschwimmen die Grenzen zwischen öffentlichem und privatem Recht manchmal. Wann ist ein Raumordnungsvertrag überhaupt zulässig? Was darf in solchen Verträgen (nicht) geregelt werden? Was ist bei komplexen Bauprojekten zu berücksichtigen? Wie kann gegen illegale Freizeitwohnsitze vorgegangen werden?
Gemeinden sind nicht nur große Verbraucher, sondern oft auch Lieferanten von Energie, Wasser oder ähnlichen daseinsvorsorgenden Leistungen. Hier stellen sich regelmäßig Fragen aus dem Energie-, Umwelt- und Wasserrecht. Wie ist mit Wassergenossenschaften umzugehen? Ist die Gemeinde zur Wasserlieferung verpflichtet? Wie kann eine Gemeinde Energiegemeinschaften gründen oder fördern?
Das Personal von Gemeinden unterliegt durch das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz besonderen Regeln. Was ist bei der Einstufung einer neuen Mitarbeiterin zu berücksichtigen? Wie ist vorzugehen, wenn ein Mitarbeiter gekündigt werden muss?
Immer häufiger erleben wir, dass versucht wird, Gemeinden oder deren Organe zur Haftung heranzuziehen, sei es dass ein Weg nicht in Ordnung war, der Winterdienst angeblich nicht gepasst hat oder sich jemand am Recyclinghof verletzt. Gerade bei der Schadensregulierung ist frühzeitige rechtliche Beratung wichtig.
Gemeinden müssen aber auch privatwirtschaftlich tätig werden, sei es bei der Errichtung und Betrieb von Einrichtungen wie einem Pflegeheim oder einer Kinderkrippe, bei der Errichtung eines Schwimmbads etc. In allen Fragen der Projektentwicklung und Vertragsgestaltung ist rechtliche Beratung wichtig.
In Fragen der Beschaffung müssen Gemeinden wie alle öffentlichen Auftraggeber die Regeln für Vergabeverfahren berücksichtigen. Um (meistens sehr teure) Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich auch hier frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen und die jeweiligen Expertinnen und Experten finden Sie in den jeweiligen Untermenüs.