Gemeinden müssen auch privatwirtschaftlich tätig werden, sei es bei der Errichtung und Betrieb von Einrichtungen wie einem Pflegeheim oder einer Kinderkrippe, bei der Errichtung eines Schwimmbads etc.
Gerade auch bei der Errichtung und Vergabe von Gemeindewohnungen braucht es viel rechtliches Know-how, sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privatrechtlichen Bereich (etwa im Miet- und Wohnrecht [link]).
In allen Fragen der Projektentwicklung und Vertragsgestaltung ist seriöse und spezialisierte rechtliche Beratung, die all diese Facetten im Auge behält, unumgänglich.