Was passiert, wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden, etwa aufgrund von Altersdemenz, einer psychischen Erkrankung oder einfach nur wegen eines schweren Unfalls? Dann muss das Pflegschaftsgericht einen Erwachsenenvertreter bestellen, das dauert aber und man hat nicht in der Hand, wer das ist.
Man kann aber auch rechtzeitig vorsorgen und mit anwaltlicher Hilfe seine Angelegenheiten schon vorher regeln: mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer in einem solchen Fall Ihre Geschäfte regeln, Ihre Konten und Liegenschaften verwalten oder von Ärzten Auskunft erhalten soll. Damit eine solche Vorsorgevollmacht gültig ist, müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden und sie sollte im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden.
Das gleiche gilt für eine Patientenverfügung, mit der Sie regeln, ob und wenn ja welche lebenserhaltenden oder -verlängernden Maßnahmen Sie ablehnen, wer ärztliche Auskunft erhalten soll etc. Auch hier braucht es die Unterschrift eines Rechtsanwalts und entsprechende rechtliche Beratung.
Was mit dem Vermögen passiert, wenn man stirbt, kann man entweder dem Lauf der Dinge überlassen oder aber proaktiv selbst schon zu Lebzeiten regeln, indem man ein Testament errichtet. Aber hier gelten strenge Formvorschriften, deren Verletzung zur Ungültigkeit des Testaments führen kann. Der letzte Wille sollte auch möglichst klar und durchsetzbar formuliert werden. Hier ist also rechtliche Beratung von großem Vorteil und verhindert Streitigkeiten nach dem Tod.
Wenn aber letzteres eintritt, es also zu Erbschaftsstreitigkeiten kommt, ist anwaltliche Hilfe immer ratsam. Denn wer aus welchem Titel zu welcher Quote erbt, wer welche Pflichtteilsansprüche, ob jemand vielleicht sogar erbunwürdig ist oder ob etwa Schenkungen hinzu- und anzurechnen sind, all das sind komplizierte Rechtsfragen und deren Durchsetzung ist oft nicht einfach. Hier sollten Sie sich jedenfalls rechtzeitig von einem im Erbrecht erfahrenen Spezialisten von AWZ beraten und vertreten lassen.