Bauen, Wohnen und Familie. Drei Schlagworte, die sich einfach anhören, vielfach aber mit vielen Mühen und Unsicherheiten behaftet sind.
Wir unterstützen Sie in baurechtlichen Angelegenheiten von der Baubewilligung bis zur letzten Vertragsgestaltung. Auch Bauträgerprojekte werden von uns abgewickelt, sodass wir auch in diesem Bereich für spezielle Fragen der richtige Ansprechpartner sind.
Die Vereinbarungen von Vetragsnormen wie etwa der ÖNORM B2110 stellen für Auftraggeber und Auftragnehmer besonders bei großen Bauprojekten oft eine wesentliche Grundfrage dar. Wir beraten Sie in dabei gerne und bringen unsere Erfahrung aus großen Bauprozessen ein, um schon zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung künftige Konflikte vermeiden zu helfen.
Schließlich bieten wir Ihnen auch gerne unsere Kenntnisse im Bereich Miet- und Wohnrecht an und beraten Sie mit Rat und Tat.