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Beihilfenrecht

Wir verfügen über umfassende Erfahrungen bei der Beratung von öffentlichen Institutionen und Unternehmen zu Fragen staatlicher Beihilfen in unterschiedlichen Wirtschaftssektoren. Ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit umfasst im speziellen die Beratung im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen für Tourismus- und Infrastrukturprojekte.

 

Wir vertreten Mandanten sowohl bei Untersuchungen vor der Europäischen Kommission wie auch in Verfahren vor europäischen sowie nationalen Gerichten und beraten insbesondere im Zusammenhang mit staatlichen Unterstützungs- oder Fördermaßnahmen für geplante Investitionen oder Veräußerungen.