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Betriebsanlagen / Energie / Nachhaltigkeit

Betriebsanlagen

Vom Büro, über Gastronomiebetriebe bis hin zu Industriebetrieben. Jede „örtlich gebundene Einrichtung, die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit zu dienen bestimmt ist“, ist eine Betriebsanlage (§ 74 GewO) und muss idR genehmigt werden. Auch wesentliche Änderungen von Betriebsanlagen müssen behördlich genehmigt werden (§ 81 GewO). Nachbarn und manchmal auch Umweltorganisationen (vgl § 356b Abs 7 GewO) haben Parteistellung und können entsprechende Einwendungen oder Beschwerden erheben. Oft werden zahlreiche Sachverständige benötigt.

Gerade in komplexeren Verfahren lohnt sich daher rechtliche Begleitung von Anfang an, denn eine sorgfältige Planung und Vorbereitung sowie der professionelle Umgang mit Beschwerden, Sachverständigen und Behörden ist hier das Um und Auf.

Energiegemeinschaften

Gerade in Zeiten stark schwankender und steigender Energiepreise, ist Planungssicherheit wichtig. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (ElWOG, EAG) können Energiegemeinschaften (Erneuerbare Energiegemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften) oder im kleineren Rahmen auch Gemeinsame Erzeugungsanlagen geschaffen werden.

Solche Energiegemeinschaften setzen vertragliche Grundlagen und/oder die Gründung von Gesellschaften oder Vereinen voraus. Spezialisierte rechtliche Beratung ist hier unumgänglich.

Nachhaltigkeit

Nicht nur aufgrund der Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) oder aufgrund der unlängst beschlossenen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sondern auch aufgrund der größer werdenden Nachfrage wird Nachhaltigkeit ein immer wichtigeres, aber auch immer komplexeres Thema.

 

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