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Gründung

Unternehmer unterliegen zahlreichen Sondervorschriften, die anzuwendende Sorgfalt ist höher als bei Privatpersonen (zB § 347 UGB). Schon bei der Gründung eines Unternehmens sind zahlreiche Rechtsfragen zu klären.

Gewerberecht

Die Gewerbeordnung und zahlreiche darauf basierende Verordnungen sehen für zahlreiche (sogenannte reglementierte) Gewerbe strenge Zugangsvoraussetzungen vor, die man entweder selbst erfüllen muss oder aber eine gewerberechtliche Geschäftsführerin (§ 39 GewO) braucht, der die Voraussetzungen erfüllt.

Manche Gewerbe dürfen ab der Anmeldung bei der Behörde ausgeübt werden, andere (vgl. § 95 GewO) erst nach Bescheid der Gewerbebehörede. Es gibt zahlreiche Sondervorschriften, etwa für Industriebetriebe.

Gesellschaftsrecht

Unternehmer können als Einzelunternehmer tätig werden oder aber Gesellschaften gründen. Ob und wenn ja, welche Gesellschaft gegründet werden soll, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa den zu erwartenden Umsätzen und Gewinnen, den drohenden Haftungen, dem Wunsch nach möglichen Mitarbeiterbeteiligungen etc. Gute und frühzeitige Beratung ist hier sehr wichtig, um teure Fehler zu vermeiden.

 

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