Das Arbeitsrecht in Österreich ist in zahlreichen verschiedenen Gesetzen geregelt, angefangen vom ABGB, über das Angestelltengesetz bis hin zu Spezialgesetzen wie dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Hinzu kommen zahlreiche Kollektivverträge. Eine besondere Rolle spielt hier daher auch die Rechtsprechung.
Ob es um den Mindestinhalt von Dienstverträgen oder Dienstzetteln (§ 2 AVRAG), die Beteiligung und Bindung von wichtigen und verdienten Mitarbeitern, die Vereinbarung von Gleitzeit (§ 4b AZG), die Erarbeitung von Schichtplänen, die Vereinbarung von Altersteilzeit oder aber die Entlassung eines Mitarbeiters (zB § 27 AngG) geht, spezialisierte rechtliche Beratung kann sich in jeder Phase eines Dienstverhältnisses lohnen.
Gerade aber im Fall von Streitigkeiten mit Mitarbeitern sollte von Unternehmen rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, denn die Gesetze schützen regelmäßig die Interessen der Arbeitnehmer durch sogenannte relativ zwingende Normen. Dienstgeber sind also besonders auf guten Rat angewiesen, denn in diesem Fall ist schlechter Rat oft teuer.